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   LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95   

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https://dejure.org/1995,21952
LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Rechtsschutz (Übernahme der angefallenen Anwaltskosten); Zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls (drohende Kündigung) im Bereich Rechtsschutz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 14 Abs. 3
    Sicher drohender Rechtsverlust ist Versicherungsfall gem. § 14 ARB 75

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Dabei wird zum Teil darauf abgestellt, ob sich der Versicherungsnehmer der angedrohten Kündigung begründet widersetzt hat (z.B. LG Göttingen AnwBl. 1983, 335; LG Stuttgart VersR 1997, 446 = zfs 1997, 230), diese also (objektiv) rechtswidrig war (z.B. AG Tettnang AnwBl. 1997, 292).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05

    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines

    Dagegen hat er sich versichert (vgl. BGH, aaO; siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Köln, 19.09.2002 - 24 S 20/02
    In der Rechtsprechung wird das Problem der drohenden Beendigung eines Arbeitsverhältnis durch Kündigung und der Frage, ob der drohende Zustand an sich schon einen Verstoß und damit ein Versicherungsfall im Sinne der Rechtsschutzversicherung darstellt, unterschiedlich gelöst (vgl. van Bühren/Bauer Handbuch Versicherungsrecht, § 12 Rdn 245; für den Versicherungsfall: Landgericht Hannover r+s 1997, 202; Landgericht Essen Z.f.S. 97, 272; LG Stutgart, VersR 97, 446; Amtsgericht Bergisch Gladbach r+s 97, 69; LG Baden-Baden, NJW-RR 97, 790; gegen Versicherungsfall: Amtsgericht Köln ZfS 98, 32; Amtsgericht Köln r+s 97, 377; Amtsgericht Freiburg, r+s 97, 163 und soweit ersichtlich zuletzt Amtsgericht Hannover r+s 2001, 250).

    Das Landgericht Stuttgart hat in der zitierten Entscheidung (VersR 97, Seite 446) unter Berufung auf Harbauer die Auffassung vertreten, daß ein mit Sicherheit drohender Rechtsverlust einem bereits eingetretenen Rechtsverlust gleichzustellen ist.

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